AGBs
Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird.
Vertragsabschluss
1. Wir vermitteln die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kaufverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen etc.. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Nutzungsvertrag, usw.) eine im Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision an uns zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Maklervertrag zwischen dem Auftraggeber und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
2. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.
3. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertag abschließt.
4. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit wirtschaftlich gleichwertige Verträge abschließt. Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
5. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten durch den Nachweis/Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.
6. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.
7. Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
8. Der Auftraggeber darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Auftraggebers auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
Haftungsbeschränkung
Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Eine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen wir deshalb nicht. Wir haften lediglich im Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Kardinalpflicht und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
Vertraulichkeit
Durch uns erteilte und erhaltene Unterlagen, Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden ggf. im Falle des Zustandekommens eines Kaufvertrages zu Schadensersatzzahlungen verpflichten.
Urheberrecht
Die von uns erstellten Fotos, Grafiken, Pläne, Skizzen usw. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht verwendet werden.
Gerichtsstandvereinbarung
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz unserer Gesellschaft.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelung ersetzt werden, sofern das weitere festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.
Kostenlose Wertermittlungen
§ 1 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
a) Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann.
Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden.
b) Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
c) Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Nutzer zustande, der im folgenden als „Nutzungsvertrag“ bezeichnet wird.
Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.
§ 2 Gegenstand des Vertragsverhältnisses
a) Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.
a) Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.
c) Die Erstellung der Immobilien-Kurzbewertung erfolgt unentgeltlich.
§ 3 Pflichten des Nutzers
a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.
§ 4 Haftung
1. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.
2. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
3. Wir haften für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegennüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.
4. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
5. Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.