Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung
Gefördert wird der Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung in Deutschland, sofern diese nach dem Erwerb energieeffizient saniert werden. Die Förderung umfasst den Kaufpreis inklusive der Grundstückskosten.
Von der Förderung ausgeschlossen:
Sanierungskosten zur Erreichung des Effizienzhausstandards (dafür steht das Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ zur Verfügung).
Personen, die bereits Förderung aus den Programmen „Baukindergeld (424)“, „Wohneigentum für Familien (300)“ oder „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)“ erhalten haben.
Personen, die bereits über ein Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung in Deutschland verfügen oder einen Immobilienanteil besitzen.
Umschuldungen bestehender Kredite.
Nachfinanzierungen begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.
Der alleinige Kauf eines Grundstücks.
Der Kauf von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen.
Voraussetzungen der Immobilie
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein gültiger Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen.
Die Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ saniert werden.
Hinweis: Wird die Frist von 4,5 Jahren überschritten, entfällt die Fördervoraussetzung.
Gefördert werden Familien und Alleinerziehende, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Voraussetzungen Antragsteller
Die geförderte Immobilie muss als Eigentümer/in (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst bewohnt werden.
Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
Die geförderte Immobilie ist die einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
Das maximale jährliche Haushaltseinkommen beträgt 90.000 Euro bei einem Kind.
Zusätzlich 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Wichtig: Die Höhe der Förderung und die Anzahl der förderfähigen Kinder orientieren sich am Stand des Tages der Antragstellung.
Zu welchen Konditionen wird gefördert?
Es stehen zwei Finanzierungsformen zur Auswahl:
1. Annuitätendarlehen: 0,29 % – 3,22 %
2. Endfälliges Darlehen: 1,69 %
Kreditbeträge:
Bei einem Kind und einem maximalen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro beträgt der maximale Kredit 100.000 Euro.
Bei zwei Kindern und einem maximalen Haushaltseinkommen von 100.000 Euro beträgt der maximale Kredit 125.000 Euro.
Ab drei Kindern liegt das maximale Haushaltseinkommen bei 110.000 Euro plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Der maximale Kreditbetrag beträgt 150.000 Euro.
Beim Annuitätendarlehen wird in den ersten Jahren während der tilgungsfreien Anlaufzeit nur der Zins gezahlt. Anschließend erfolgt die Rückzahlung in gleichbleibenden monatlichen Annuitäten.
Für Laufzeiten von 7 bis 10 Jahren mit 10 Jahren Zinsbindung und 1 bis 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit beträgt der Sollzins pro Jahr 0,29 % (effektiver Jahreszins ebenfalls 0,29 %).
Für Laufzeiten von 11 bis 25 Jahren mit 10 Jahren Zinsbindung und 1 bis 3 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit beträgt der Sollzins pro Jahr 1,41 % (effektiver Jahreszins 1,42 %).
Bei 20 Jahren Zinsbindung beträgt der Sollzins 2,72 % (effektiver Jahreszins 2,75 %).
Für Laufzeiten von 26 bis 35 Jahren beträgt der Sollzins bei 10 Jahren Zinsbindung 1,58 % (effektiver Jahreszins 1,59 %) und bei 20 Jahren Zinsbindung 3,17 % (effektiver Jahreszins 3,22 %).
Beim endfälligen Darlehen werden während der gesamten Laufzeit nur Zinsen gezahlt. Der gesamte Kreditbetrag wird am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt.
Für Laufzeiten von 7 bis 10 Jahren beträgt der Sollzins pro Jahr 1,68 % (effektiver Jahreszins 1,69 %).
Kredithöhe und Voraussetzungen
Die Höhe des Kredits hängt davon ab, wie viele Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben und wie hoch das Haushaltseinkommen ist. Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten, jedoch maximal für eine Wohneinheit. Sanierungskosten sind nicht förderfähig und können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Programm 261) finanziert werden.
Auszahlung:
Der gesamte Kreditbetrag wird zu 100 % ausgezahlt.
Die Auszahlung kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage erfolgen. Eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich.
Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Kreditbetrag berechnet.
Vorzeitige Rückzahlung:
Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
Teilrückzahlungen sind nicht möglich.
Die Art und Höhe der Sicherheiten werden individuell mit dem Finanzierungspartner vereinbart.