Wohnraumförderung in NRW

Wohnraumförderung in NRW

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Wohnraumförderung in NRW Die Kernpunkte dieser Förderung umfassen:

  1. Zielgruppe: Das Programm richtet sich an private und gemeinnützige Träger sowie Investoren, die im Bereich des sozialen Wohnungsbaus tätig sind.
  2. Fördergegenstand: Die Förderung bezieht sich auf die Neuschaffung von Mietwohnraum, insbesondere im preisgünstigen Segment, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken.
  3. Finanzierungshilfen: Die NRW.Bank stellt zinsgünstige Darlehen und möglicherweise auch Tilgungsnachlässe bereit, um die wirtschaftliche Umsetzbarkeit von Wohnungsbauprojekten zu verbessern.
  4. Mietpreisbindung: Eine wesentliche Bedingung der Förderung ist die Bindung der Mietpreise für einen festgelegten Zeitraum, um sicherzustellen, dass die entstehenden Wohnungen langfristig bezahlbar bleiben.
  5. Barrierefreier Wohnungsbau: Besonderes Augenmerk wird auf die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum gelegt, um die Wohnqualität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu verbessern.
  6. Antragsverfahren: Interessierte Projektträger müssen einen Antrag bei der NRW.Bank einreichen und die Einhaltung der Programmvorgaben sowie die Erfüllung der festgelegten Kriterien nachweisen.

Die Mietwohnraumförderung – Neuschaffung der NRW.Bank trägt somit dazu bei, den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken, insbesondere durch finanzielle Unterstützung und die Festlegung von Bedingungen, die langfristig die Verfügbarkeit von preisgünstigem Wohnraum sicherstellen.

Welche Konditionen für Sie erhalten können und alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Seite der NRW.Bank